Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zum Impfstatus (2G oder 2G+).
Ebenso ist kein Testnachweis (3G) für nicht geimpfte Personen notwendig.
Die Kirche hat kein Recht, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.
Jeder Mensch soll eigenverantwortlich entscheiden, in welchem Umfang er die Empfehlungen der Corona-VO befolgt. Warum auch die NAK keine zwingend zu beachtenden Vorschriften herausgibt, hat unser Stammapostel kürzlich begründet: https://nac.today/de/Gesellschaft/1039234