Nein.
Die aktuelle Coronaverordnung enthält keine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung von Daten. Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die automatisierte oder teilautomatisierte Speicherung personenbezogener Daten unzulässig, d.h. wenn durch ein Anmeldeverfahren Teilnehmerdaten erfasst wurden, müssen diese sofort nach der Veranstaltung gelöscht / vernichtet werden.
praktische Empfehlungen zur Umsetzung stehen in
FAQ Orga Müssen sich die Gottesdienstteilnehmer vorab zum Gottesdienst anmelden?
FAQ Orga Welche verpflichtenden Regelungen / Empfehlungen sind entfallen?