- Die niedersächsische Corona-Verordnung regelt den Gesang nicht.
- Das niedersächsische Landesparlament oder ein Landkreis können Maßnahmen anordnen, wenn durch COVID-19 eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist (§ 1 Abs. 1 Corona-VO). Diese Anordnungen müssen befolgt werden.
- Im Arbeitsbereich von Ap Vicariesmann gibt es keine einheitlichen Regelungen zum Gesang, da dieser von vielen Faktoren abhängt (z.B. Raumgröße, Belüftungsanlage, Fensteranordnung / Lüftungsmöglichkeit, Teilnehmerzahl, 2 Gemeinden außerhalb von Niedersachsen).
- Grundsätzlich ist die Musikausübung gemäß der regulären Liturgie erwünscht.
Die PGKC steht gern beratend zur Verfügung: kontakt@nak-nds-corona-faq.de
weitere Hinweise in den FAQ "Musik":
- Sind beim Singen im Gottesdienst spezielle Abstandsregeln vorgeschrieben?
- Muss beim Singen eine (FFP2-)Maske getragen werden?
- Ist der Impfstatus (3G / 2G / 2G+) eine Voraussetzung dafür, dass im Gottesdienst gesungen werden darf?
- Wie kann das Infektionsrisiko durch das SARS-CoV-2 beim Singen am einfachsten verringert werden?