Die aktuelle Coronaverordnung enthält keine Verpflichtung darüber, eine App zur Registrierung anzubieten. Für die Teilnehmer ist eine Registrierung - wenn sie angeboten wird - mit der Corona-Warn-App immer freiwillig. Andere Apps (z.B. Luca-App) dürfen nicht angeboten werden.
Die Kirchen haben ein grundgesetzlich garantiertes Selbstverwaltungsrecht. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt in Eigenverantwortung der Kirchen. Bitte entsprechende Anfragen per E-Mail: kontakt@nak-nds-corona-faq.de an die PGKC richten. Die PGKC kommuniziert dann zunächst mit der Kirchenleitung und anschließend mit den Behörden.
Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Siehe FAQ Recht Welche Rechtsvorschriften müssen grundsätzlich von der Kirche berücksichtigt werden? Praktische Empfehlungen zur Umsetzung stehen in FAQ Orga: Müssen Amtsträger (vollständig) geimpft sein?
Es gelten die in FAQ 1 unter § 2+6 Corona-VO genannten Regelungen. FAQ Recht Welche Rechtsvorschriften müssen grundsätzlich von der Kirche berücksichtigt werden? Die Einrichtungen dürfen darüber hinaus 'schärfere' Regelungen erlassen. Es ist daher sinnvoll, sich vorher telefonisch in der Einrichtung nach örtlichen Regelungen zu erkundigen. Praktische Empfehlungen zur Umsetzung stehen in FAQ Orga. [...]
Die Gemeindeleitungen sind gebeten, die Geschwister an die Einhaltung der bestehenden Abstands- und Hygieneregeln bei Bedarf zu erinnern. Diese Empfehlungen gelten - vor, während und nach den Gottesdiensten - bei sämtlichen anderen Veranstaltungen unter kirchlicher Leitung
Die Gemeindeleitungen sind rechtlich nicht selbstständig. Daher wird der erforderliche Schriftverkehr von der Kirchenleitung geführt. Bitte entsprechende Anfragen per E-Mail: kontakt@nak-nds-corona-faq.de an die PGKC richten. Die PGKC kommuniziert dann zunächst mit der Kirchenleitung und anschließend mit den Behörden.
Für Gottesdienste unter freiem Himmel gelten die Regelungen wie für Gottesdienste in Kirchen.
Grundsätzlich gilt bei allen Foto- und Videoaufnahmen das Recht am eigenen Bild, d.h. es muss ein Einverständnis der abgebildeten Person vorliegen, dass 1) von ihr überhaupt ein Bild/Video erstellt werden darf und 2) dieses Bild/Video veröffentlicht oder weitergegeben werden darf. Davon gibt es Ausnahmen, die auch für Videoübertragungen gelten. Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden [...]
Die Gemeindeleitungen setzen die Vorgaben und Richtlinien der Kirchenleitung um. Die Kirchenleitung trägt die Verantwortung bei Schadensfällen. Durch die Haftpflichtversicherung der Kirche sind auch Handlungen der ehrenamtlich für die Kirche Tätigen abgesichert. Ein Rückgriff auf für die Kirche ehrenamtlich tätige Amts- oder Funktionsträger erfolgt analog zum Vereinsrecht (§ 31a,b BGB) nur bei vorsätzlicher oder grob [...]
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