Die nds. Corona-Verordnung regelt Orchesterproben nicht. Es sind folgende Regelungen und Empfehlungen zu beachten: - FAQ Recht: Welche Rechtsvorschriften müssen grundsätzlich von der Kirche berücksichtigt werden? - FAQ Organisation: Welche Regelungen / Empfehlungen sind seit in-Kraft-Treten der aktuellen Corona-VO gültig?
Die nds. Corona-Verordnung regelt Chorproben nicht. Es sind folgende Regelungen und Empfehlungen zu beachten: FAQ Recht: Welche Rechtsvorschriften müssen grundsätzlich von der Kirche berücksichtigt werden? FAQ Organisation: Welche Regelungen / Empfehlungen sind seit in-Kraft-Treten der aktuellen Corona-VO gültig? - Es sollten möglichst hohe und große Räume genutzt oder die Probe im Freien durchgeführt werden.
Nein. Siehe FAQ Organisation: Welchen Einfluss hat der Impfstatus auf die Teilnahme an Gottesdiensten und weiteren kirchlichen Veranstaltungen? Welche Regelungen / Empfehlungen sind seit in-Kraft-Treten der aktuellen Corona-VO gültig?
Ja. Sie sollten sich aber vor dem Spiel die Hände desinfizieren. Die Tasten dürfen erst berührt werden, wenn die Hände wieder vollständig getrocknet sind. Keinesfalls darf eine Flächendesinfektion der Tasten des Instruments durchgeführt werden.
Wenn kein Aerosol erzeugt wird, können sich SARS-CoV-2 nicht verbreiten, d.h. wenn gar nicht gesungen wird, entsteht kein Aerosol durch Singen. Wenn wenig gesungen wird, entsteht nur wenig Aerosol. Da im Arbeitsbereich von Ap Vicariesmann die Musikausübung grundsätzlich gemäß der regulären Liturgie erwünscht ist, also auch gesungen werden soll, kann die Aerosolbildung dadurch minimiert werden, dass [...]
Die nds. Corona-Verordnung fordert grundsätzlich keine FFP2-Pflicht. Sollte das niedersächsische Landesparlament oder ein Landkreis das durchgängige Tragen von FFP2-Masken in Gottesdiensten oder das Tragen während des Gesangs anordnen, weil durch COVID-19 eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist (§ 1 Abs. 1 Corona-VO), müssen diese Anordnungen befolgt werden. Wenn es aufgrund einer speziellen Gemeindesituation [...]
Die nds. Corona-Verordnung regelt den Gesang nicht. Im Arbeitsbereich von Ap Vicariesmann trifft jeder Singende eine persönliche, eigenverantwortliche Entscheidung, die die Bedürfnisse zur Verringerung des eigenen Infektionsrisikos sowie die Empfehlungen der Corona-VO und der Kirche berücksichtigt.
Die nds. Corona-Verordnung regelt den Gesang nicht. Das niedersächsische Landesparlament oder ein Landkreis können Maßnahmen anordnen, wenn durch COVID-19 eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist (§ 1 Abs. 1 Corona-VO). Diese Anordnungen müssen befolgt werden. Im Arbeitsbereich von Ap Vicariesmann ist die Musikausübung grundsätzlich gemäß der regulären Liturgie erwünscht. Da in den meisten Gemeinden [...]
Die Corona-Verordnung regelt das Instrumentalspiel nicht. Das niedersächsische Landesparlament oder ein Landkreis können Maßnahmen anordnen, wenn durch COVID-19 eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist (§ 1 Abs. 1 Corona-VO). Diese Anordnungen müssen befolgt werden. Im Arbeitsbereich von Ap Vicariesmann gibt es keine Einschränkungen bzgl. einer bestimmten Instrumentenart (z.B. Blasinstrumente).
Die niedersächsische Corona-Verordnung regelt den Gesang nicht. Das niedersächsische Landesparlament oder ein Landkreis können Maßnahmen anordnen, wenn durch COVID-19 eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist (§ 1 Abs. 1 Corona-VO). Diese Anordnungen müssen befolgt werden. Im Arbeitsbereich von Ap Vicariesmann gibt es keine einheitlichen Regelungen zum Gesang, da dieser von vielen Faktoren abhängt [...]
- 1
- 2