Nds. Coronaverordnung § 9 Religionsausübung
1 Abweichend von den §§ 5 bis 8 (d.h.: diese Paragrafen gelten nicht für Religionsausübung)
sind Zusammenkünfte in Kirchen, Friedhofskapellen ..., einschließl. der Zusammenkünfte in Gemeindezentren ... zur Durchführung von Veranstaltungen kirchlicher Bildungsträger und von sozialen und karitativen Veranstaltungen der Gemeinden, sowie zur Unterweisung und Vorbereitung von Personen auf religiöse Feste und Ereignisse, wie zum Beispiel ... Konfirmation, sowie bei Trauungen, Trauerandachten und der Teilnahme am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle mit dem dortigen Aufenthalt unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Personen zulässig, wenn sichergestellt ist, dass Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 Abs. 1 + 2 getroffen werden.
Vom 25.1.2021 bis 14.2.2021 muss die Durchführung von Gottesdiensten gemeldet werden, wenn sich mehr als 10 Teilnehmer versammeln.
Nds. Coronaverordnung § 4 Hygienekonzept
1 Der Betrieb einer öffentlich zugänglichen Einrichtung ... sowie die Durchführung einer Veranstaltung / Versammlung setzt ein Hygienekonzept nach den Vorgaben des Abs. 2 voraus.
2 In dem Hygienekonzept im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere Maßnahmen ... vorzusehen, die
- die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern,
- der Wahrung des Abstandsgebots nach § 2 dienen,
- Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen dienen,
- die Nutzung sanitärer Anlagen regeln,
- das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und
- sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden.
Das Hygienekonzept ... kann Regelungen und Maßnahmen enthalten, die den Verzicht auf eine MNB ermöglichen ... Die/der jeweils Verpflichtete hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die/der Verpflichtete das Hygienekonzept vorzulegen und über dessen Umsetzung Auskunft zu erteilen (dabei aber FAQ 1 und 2 beachten).